Feuerwehr warnt vor Brandgefahr beim Reinigen von Gesichtsmasken

Wie schon überall in den verschiedenen Medien mehrfach berichtet, wird ab Montag (27.04.2020) die Maskenpflicht eingeführt. Laut Empfehlung des Robert Koch Instituts (RKI) kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen.

Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln).

Nach wie vor gelten die Regeln den Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, sowie die Husten- und Niesregeln einzuhalten und auf eine gute Händehygiene zu achten.

Wir als Brandschützer geben Ihnen ein paar Hinweise, die im Zusammenhang mit der Reinigung der Maske beachtet werden sollten:

-         - Viele Schutzmasken haben im Nasenbereich für den besseren Tragekomfort einen Drahtbügel verarbeitet. Daher dürfen diese zur Reinigung NICHT in die Mikrowelle. Durch das Metall kann es zu einer Funkenbildung kommen, welche einen Brand hervorrufen und die Mikrowelle entzünden. Bei einem nicht bemerken führt dies zu einem Küchenbrand.

-         - Ausreichend ist, die Masken zu bügeln oder in der Waschmaschine bei 60 Grad mit Waschpulver zu waschen.

Die Masken können im Anschluss wieder benutzt werden, wenn sie diese Punkte berücksichtigen.

Davor warnen auch schon andere Feuerwehren. Wie die Pressestelle der Berufsfeuerwehr München mitteilt, mussten die Brandschützer aus diesen Gründen schon zu einigen Einsätzen ausrücken.