Tipps der Feuerwehr für den Jahreswechsel

Alljährlich kommt es beim Jahreswechsel zu Bränden und Verletzungen durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Damit der Jahreswechsel ein sicheres Vergnügen wird, hier einige Tipps.

- Verwenden Sie nur Feuerwehrwerkskörper die geprüft, von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen, mit einer Registriernummer und dem CE-Zeichen gekennzeichnet sind.

- Lesen Sie vor dem Zünden der Feuerwerkskörper in aller Ruhe die auf der Verpackung aufgedruckte Gebrauchsanleitung.

- Auch das für Kinder zugelassene Kleinstfeuerwerk der Klasse I sollte nur unter Aufsicht von Erwachsenen abgebrannt werden.

- Feuerwerkskörper der Klasse II, wie z.B. Raketen, Kanonenschläge, Blitze und Böller dürfen nur an Personen über 18 Jahren abgegeben und gezündet werden.

- Raketen, Knallkörper und andere Feuerwerksartikel dürfen nie in geschlossenen Räumen gezündet werden.

- Tischfeuerwerke sollte nur auf einer feuerfesten Unterlage und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Materialen entzündet werden.

- Fenster sowie Dachfenster sollten geschlossen sein, damit abstürzende Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können. Ebenso sollte der Balkon vor leicht brennbaren Gegenständen geräumt werden.

- Raketen sollten nur senkrecht gestartet werden. Hierfür eignen sich Wein-oder Sektflaschen. Auch ein Getränkekasten kann zur Verbesserung der Standsicherheit und als Startrampe genutzt werden. Achten Sie darauf die Raketen so zu starten, dass sie nicht gegen Hindernisse fliegen und eventuell einen Schaden verursachen.

- Stellen sie niemals ihre Feuerwerkskörper selbst her.

- Vereinen sie auch gekaufte und geprüfte Feuerwerkskörper nicht zu einem Bündel.

- Blindgänger und nicht gezündete Feuerwerkskörper dürfen kein zweites Mal benutzt werden. Lassen sie diese liegen, denn sie können auch später explodieren.

- Lassen sie die Finger weg von nicht zugelassenen Billig-Böllern. Unter Umständen ist die Explosionswirkung höher als bei geprüften.

- Halten sie für Entstehungsbrände eine mit Wasser gefüllte Blumenspritze oder einen gefüllten Wassereimer, einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke bereit.

- Kann ein Entstehungsbrand nicht beim ersten Versuch gelöscht werden, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 verständigen. Den Raum verlassen, Türen schließen, Nachbarschaft warnen, Feuerwehr erwarten und einweisen.

Wenn sie alle diese Tipps beachten steht einem schönen Jahreswechsel nichts mehr entgegen.

 

Ihr Medienteam der Freiwillige Feuerwehr Neustadt an der Weinstraße