„Mama, Papa ich will zur Jugendfeuerwehr!!!“

Im Folgenden stehen alle Infos die Sie dazu wissen müssen.


Welche Voraussetzungen muss mein Kind haben?

Ihr Kind muss zwischen 10 und 16 Jahren alt sein und bereit
sein, regelmäßig an unseren Übungen teilzunehmen.

Wo ist die nächste Jugendfeuerwehr?

In Neustadt gibt es fünf Jugendfeuerwehren. Welche
Jugendfeuerwehr richtig ist, hängt vom Wohnort ab.

Innenstadt, Haardt

JF Mitte
Lindenstraße 22
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Mußbach, Gimmeldingen, Königsbach

Jugendfeuerwehr Nord
Hermann-Löns-Straße 4
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Hambach, Diedesfeld

Jugendfeuerwehr Neustadt Süd
Diedesfelder Weg 94
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Geinsheim, Duttweiler

Jugendfeuerwehr Neustadt Ost – Geinsheim, Duttweiler
Geitherstraße 4
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Lachen Speyerdorf

Jugendfeuerwehr Ost – Lachen Speyerdorf
Bauerndoktor-Gros-Straße 48
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Wie komme ich zur Jugendfeuerwehr?

Ihr Kind kann ohne Voranmeldung zur nächsten Übung kommen.
Wann diese ist, steht unter www.fwnw.de/Jugendfeuerwehr.
Dazu muss nur festes Schuhwerk mitgebracht werden.
Nach 3-4 Schnupperübungen bekommt Ihr Kind von uns einen
Aufnahmeantrag mit. Dieser muss ausgefüllt und bei der
jeweiligen Jugendfeuerwehr abgeben werden.
Ihr Kind erhält eine eigene Jugendfeuerwehrkleidung kostenlos
zur Verfügung gestellt, die nach dem Austritt aus der
Jugendfeuerwehr wieder zurückgegeben werden muss.

Was kostet die Jugendfeuerwehr?

Die Teilnahme an der Jugendfeuerwehr ist in der Regel
kostenlos. Es kann aber zu besonderen Übungen / Ausflügen
oder Zeltlager ein kleiner Unkostenbeitrag erhoben werden.
Darüber werden Sie aber entsprechend informiert.

Ist mein Kind versichert?

Ja. Alle Jugendlichen sind über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz
versichert. Dies gilt für alle Übungen, Freizeiten, Ausflüge,
Veranstaltungen, sowie für den Hin- und Rückweg zur
Feuerwehr.

Darf mein Kind bei Einsätzen mitfahren? / Kann die
Teilnahme bei der Jugendfeuerwehr gefährlich sein?

Die Übungen werden alle dem entsprechenden Alter angepasst.
Die Jugendlichen müssen keine schweren Gegenstände tragen.
Die Teilnahme bei Einsätzen ist den Jugendlichen nicht erlaubt.

Ist eine Übernahme in die Freiwillige Feuerwehr Pflicht?

Nein. Jedem Jugendlichen steht es frei, sobald er 16 Jahre alt ist
sich die Übungen der Freiwilligen Feuerwehr anzuschauen.

Welche Verpflichtungen geht mein Kind ein?

Wir bitten lediglich um regelmäßige Teilnahme an den Übungen
und Veranstaltungen, sowie eine Abmeldung, sofern die
Teilnahme nicht möglich ist.
Sofern Ihr Kind nicht mehr zur Jugendfeuerwehr möchte, kann es
sich beim entsprechenden Jugendwart abmelden und muss nur
seine Jugendfeuerwehrkleidung zurückbringen.

Wer betreut die Kinder?

Betreut werden die Jugendlichen von aktiven Feuerwehrleuten
der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt.
Geleitet wird die Jugendfeuerwehr von einem Feuerwehrmann,
der als Jugendleiter und Jugendwart ausgebildet ist.

Was macht mein Kind bei der Jugendfeuerwehr?

In den Übungen geht es um Themen der Feuerwehr wie auch um
Sport, Spiel und Spaß.
Ausflüge zur Berufs-/ Werk- / oder Flughafenfeuerwehr, ins
Schwimmbad oder in einen Freizeitpark gehören genauso zum
Übungsplan wie Zeltlager oder auch Wettkämpfe.
Die Jugendlichen dürfen auch selbst bei der Gestaltung der
Übungen mitwirken.

Thema Inklusion?

Wir sind bemüht auch benachteiligte Jugendliche in der
Jugendfeuerwehr aufzunehmen.
Für genauere Informationen melden Sie sich bitte bei uns.

Weitere Fragen?

Dann schreiben Sie uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder
kommen einfach vorbei.

Hier das ganze als pdf-Download.